Das Ende der Sparbuchanonymität am 31. Oktober 2000 hat nicht nur die Fachwelt, sondern in hohem Maße auch das breite Publikum bewegt. Immerhin existieren in Österreich bei einer Bevölkerungszahl von unter 8 Millionen Einwohnern fast 24, 5 Millionen Sparbücher. Mit der BWG-Novelle BGBl I 33/2000 ist die Teilung in "Kleinbetragssparbücher" bis öS 200.000,- Guthabensstand und in "Großbetragssparbücher" mit einem Guthabensstand von öS 200.000,- und darüber eingeführt worden. Für letztere ist wiederholt die Auffassung vertreten worden, daß es sich um Rektapapiere handle, die vom Berechtigten nicht mehr formlos weitergegeben werden könnten. Der Beitrag geht der Frage nach, ob nach der neuen Rechtslage tatsächlich bei Spareinlagen mit einem Guthaben von mehr als öS 200.000,- die Rechtsnatur der Sparbücher geändert worden ist, oder ob nicht doch eine Weitergabe möglich ist.