vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Die "erforderlichen Eigenschaften" von Geschäftsleitern eines Wertpapierdienstleistungsunternehmens

AufsätzeErnst Brandl Susanne KalssÖBA 2000, 943 Heft 11 v. 1.11.2000

Die Wertpapierdienstleistungsrichtlinie der EU fordert für Geschäftsleiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen die Eigenschaften "fit und proper". Allerdings bieten weder die genannte Richtlinie noch das österreichische Wertpapieraufsichtsgesetz einen Anhaltspunkt für die Interpretation des Wortes "proper". Der vorliegende Beitrag versucht, diese gesetzgeberischen Regelungslücken zu schließen, in dem er Vorschläge zur Konkretisierung des Begriffs "erforderliche Eigenschaften" macht.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte