Mit 1. September trat eine Novelle zum PKG in Kraft (BGBl I 2000/73). Ziel dieser Novelle ist die Ermöglichung des Zuganges sämtlicher beim Bund oder bei Gebietskörperschaften beschäftigten Bediensteten zu einer Pensionskassenlösung sowie die Reaktion auf Erfahrungen der letzten Jahre im technischen Bereich. Für die Vertragsbediensteten des Bundes bzw der Gebietskörperschaften war schon bisher eine Pensionskassenlösung möglich, nicht aber für jene Bediensteten, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.