Art 73b EG-Vertrag; § 3 VO über wertbeständige Rechte. Art 73b EG-Vertrag steht einer nationalen Regelung entgegen, nach der eine Hypothek zur Sicherung einer in der Währung eines anderen Mitgliedstaats zahlbaren Forderung in inländischer Währung eingetragen werden muß.
EuGH 16. 3. 1999, C-222/97

