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Hinlängliche Bescheinigung der Forderung für die Eintragung einer Höchstbetragshypothek.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/814ÖBA 1999, 738 Heft 9 v. 1.9.1999

§ 449 ABGB; §§ 14, 36 GBG. Die Höchstbetragshypothek dient der Sicherung eines ganzen, zwischen Pfandgläubiger und Pfandschuldner bestehenden Schuldverhältnisses; dieses muß konkret die rechtliche Möglichkeit der Entstehung künftiger Forderungen in sich schließen. Die zu sichernde Forderung ist dann ausreichend bestimmt, wenn neben dem Gläubiger und dem Schuldner auch der genau umrissene Rechtsgrund feststeht.

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