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Widerruf eines Überweisungsauftrags durch einen Gesellschafter nach Auflösung einer ARGE.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/781ÖBA 1999, 303 Heft 4 v. 1.4.1999

§§ 1400 ff ABGB. Nach Auflösung einer ARGE sind für deren Konto nur alle Gesellschafter gemeinsam zeichnungsberechtigt. Ein von allen Gesellschaftern erteilter Überweisungsauftrag wird durch den Widerruf eines einzelnen Gesellschafters ungültig, weil damit nicht

Seite 303


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