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Zur Reichweite der Verbundklammer in der Satzung der Sekundärgenossenschaft

AufsätzeWaldemar Jud Eva-Maria CuberÖBA 1999, 263 Heft 4 v. 1.4.1999

Ein Schiedsgericht befaßte sich mit zentralen genossenschaftsrechtlich relevanten Fragestellungen. In Fortschreibung der oberstgerichtlichen Judikatur wurde die Statuierung von Bindungen im Statut der Sekundärgenossenschaft und damit die teilweise Übertragung des eigenen Förderungsauftrages für zulässig erachtet. Dies gilt allerdings nur insoweit, als der Förderungsauftrag der Primärgenossenschaften und deren Mitglieder beachtet wird.

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