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Spezielle Sorgfaltspflichten der Bank bestehen bei maßgeblichem Einfluß auf die Geschäftsführung des Kreditnehmers.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/778ÖBA 1999, 231 Heft 3 v. 1.3.1999

§ 1311 ABGB; §§ 12, 159 StGB. Ein spezielle Sorgfalts- und Aufklärungspflichten auslösender maßgeblicher Einfluß der Bank auf die Geschäftsführung des in Liquiditätsschwierigkeiten befindlichen Kreditnehmers setzt voraus, daß die Bank durch von ihr eingesetzte Personen die Geschäfte des Kreditnehmers nicht bloß überwacht oder überprüft, sondern in ent-

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