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Anfechtbarkeit der Zeichnung von Ergänzungskapital wegen List.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1999/777ÖBA 1999, 230 Heft 3 v. 1.3.1999

§ 23 BWG; §§ 859, 870 ABGB; § 178 HCB; § 19 KO. Ein Einbringungsvertrag ist nur dann wegen Willensmängeln nicht anfechtbar, wenn dem Einleger überhaupt bewußt war, eine Sacheinlage einzubringen bzw Ergänzungskapital zu zeichnen. Durch die erfolgreiche Anfechtung wird der Vertrag ex tunc aufgelöst.

OGH 13. 7. 1998, 7 Ob 354/97b

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