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Der Spareinlagenvertrag ist ein Vertrag suigeneris

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KozoilÖBA 1999/835ÖBA 1999, 1023 Heft 12 v. 1.12.1999

§§ 871, 901, 914, 983 ff ABGB; § 228 ZPO. Der Spareinlagenvertrag ist weder ein unregelmäßiger Verwahrungsvertrag, noch ein Darlehen, sondern ein Vertrag sui generis. Zum Vorliegen eines erheblichen Irrtums.

OGH 27. 4. 1999, 4 Ob 107/99k

Aus den Entscheidungsgründen:

Die Klägerin begehrt die Feststellung, daß ihr die Beklagte für jeden Schaden zu haften habe, der durch die Verweigerung von Gutschriften, insbesondere die am 6. 5. 1997 erfolgte Verweigerung der Gutschrift von S 100 Mio auf dem Sparbuch Nr. 309028633 lautend auf M. S. GmbH entstehen werde, in eventu, die Beklagte sei schuldig, eine Einzahlung von S 300.000 auf dem Sparbuch der Klägerin entgegenzunehmen und eine Gutschrift mit Valutadatum 20. 5. 1997 in dieser Höhe auf dem Sparbuch vorzunehmen, dies binnen 14 Tagen.

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