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Das Bankgeheimnis ist auch gegenüber ausländischen Abhandlungsgerichten durchbrochen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Stefan TiefenthalerÖBA 1999/825ÖBA 1999, 906 Heft 11 v. 1.11.1999

§ 38 BWG; §§ 23, 38, 39 JN, § 98 AußStrG; Art 31, 33 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien über den wechselseitigen rechtlichen Verkehr. Das Bankgeheimnis ist auch gegenüber ausländischen Abhandlungsgerichten durchbrochen.

OGH 1. 12. 1998, 10 Ob 322/98w

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