vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zahlt der nicht verständigte Schuldner nach Zession noch auf das Konto des Zedenten ein und zieht dessen Bank diese Beträge zur Debetminderung heran, so stehen dem zessionar keine Verwendungsansprüche gegen die Bank zu.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1998/11ÖBA 1998, 648 Heft 8 v. 1.8.1998

§§ 1041, 1394, 1395, 1438 ABGB; §§ 27 ff KO. Zahlt der nicht verständigte Schuldner nach Zession noch auf das Konto des Zedenten ein und zieht dessen Bank diese Beträge zur Debetminderung heran, so stehen dem Zessionar keine Verwendungsansprüche gegen die Bank zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!