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Auslegung einer Garantieerklärung unter aufschiebender Bedingung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Peter ApathyÖBA 1998/694ÖBA 1998, 225 Heft 3 v. 1.3.1998

§§ 880a, 914, 915, 1357 ABGB. Wird die Haftung unter einem "Vorbehalt der Wirksamkeit" abgegeben, so ist dies als aufschiebende Bedingung für die Wirksamkeit und nicht als eine den Eintritt des Garantiefalles hindernde Effektivklausel zu verstehen. Zur Auslegung der Klausel "gleichlautende Haftungserklärungen".

OGH 9. 9. 1997, 5 Ob 56/97i

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