Auf den Liegenschaften, die zur Sicherung von Krediten verpfändet werden, wird häufig ein Unternehmen betrieben. Schwierigkeiten bereitet in der Praxis die Lösung der Frage, inwieweit die dem Unternehmen dienenden Sachen von den auf der Liegenschaft haftenden Pfandrechten erfaßt sind und welche Möglichkeiten die Hypothekargläubiger haben, ihre Rechte an diesen Sachen geltend zu machen. In dem folgenden Beitrag wird die hiezu vorhandene Lehre und Rechtsprechung kritisch dargestellt und es werden eigene Lösungsmöglichkeiten vorgeschlagen.