Die Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) ist eine Anstalt öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Dadurch soll ihre Unabhängigkeit, auch von den staatlichen Behörden, dokumentiert werden. Die Unabhängigkeit wird nur durch ein schriftliches Weisungsrecht des Finanzministers an den Direktor der BWA durchbrochen. Dieses schriftliche Weisungsrecht wurde insbesondere aus verfassungsrechtlichen Gründen eingeführt, weil die BWA hoheitliche Aufgaben hat, beispielsweise durch den Erlaß von Bescheiden und Verordnungen oder durch die Verhängung von Strafen.