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Zur Haftung der emittierenden Bank wegen Aufklärungspflichtverletzung gegenüber dem Wertpapierkäufer.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/631ÖBA 1997, 546 Heft 7 v. 1.7.1997

§ 1295 ABGB; §§ 2, 11 KMG; § 80 BörseG; § 12 DepotG. Die Emmissionsbank haftet bei Verletzung vorvertraglicher Aufklärungspflichten nach vertraglichen Grundsätzen. Beim Erwerb von Wertpapieren ist der Anleger typischerweise auf Informationen angewiesen. Der Veräußerer hat den Anleger auch auf die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Prospektes hinzuweisen, soweit ihm diese aufgrund seiner Sachkenntnis erkennbar sein muß.

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