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Für die Anfechtbarkeit einer Aufrechnung gemäß § 31 Abs. 1 Z 2 Fall 1 KO ist der Zeitpunkt des Entstehens der Aufrechnungslage maßgebend.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/623ÖBA 1997, 389 Heft 5 v. 1.5.1997

§§ 14, 19, 20, 30, 31 KO. Eine gemäß den §§ 19, 20 KO zulässige Aufrechnung ist dann gemäß § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO anfechtbar, wenn der Konkursgläubiger im Zeitpunkt des Entstehens der Aufrechnungslage die Zahlungsunfähigkeit der späteren Gemeinschuldnerin kannte oder schuldhaft nicht kannte.

OGH 25. 10. 1996, 1 Ob 2231/96m

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