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Zu den Anforderungen an eine Aufstellung gemäß § 292 1 EO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 1997/672ÖBA 1997, 1032 Heft 12 v. 1.12.1997

§§ 35, 292 1 EO. Die dem Verpflichteten übermittelte Aufstellung muß nachvollziehbar und überprüfbar sein. Sie muß daher Auskunft über Zeitpunkt und Höhe der geleisteten Zahlungen und die damit vorgenommenen Tilgungen von Nebengebühren und Kapital enthalten.

OGH 18. 6. 1997, 3 Ob 2383/96d

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