§§ 3, 5, 41 IPRG; § 228 ZPO; Art 29 EGBGB; § 1 HausTWG. Zur Anwendbarkeit des deutschen HausTWG auf einen mit einer österreichischen Bank abgeschlossenen Kreditvertrag. Nach der deutschen Praxis bezieht sich die Ausnahmeregelung des Art 29 Abs 4 Satz 1 Nr 2 EGBGB entsprechend den Bedürfnissen eines angemessenen Verbraucherschutzes nicht auf Verträge zur Finanzierung von Geschäften über die Erbringung von Dienstleistungen. Zum Vorliegen eines rechtlichen Interesses an der alsbaldigen Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Rechtsverhältnisses.