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Zur Anfechtbarkeit des Kreditvertrags bei drittfinanziertem Beteiligungserwerb.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenPeter ApathyÖBA 1996/546ÖBA 1996, 379 Heft 5 v. 1.5.1996

§§ 870 f, 875 ABGB; § 18 KSchG. Läßt der Vermögensberater die Kreditunterlagen durch den Anleger unterschreiben und leitet er sie an die den Kauf der Hausanteilscheine finanzierende Bank weiter, so ist er Verhandlungsgehilfe der Bank. Weichen die Vorstellungen des Anlegers von der Kreditzusage ab, so kann dadurch die Kreditzusage keinen anderen Inhalt erlangen als sie nach ihrem, dem Willen der Bank entsprechenden Wortlaut hatte. Die Zusage, daß dem Anleger im Falle der Insolvenz der Anlagegesellschaft lastenfreie Immobilien als Haftungsgrundlage zur Verfügung stehen, wird mit der Verpfändung der Hausanteilscheine an die Bank Gegenstand des Kreditvertrages; der Irrtum darüber ist daher ein Geschäftsirrtum.

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