§ 65 BWG; § 18 AktG; §§ 10, 227 HGB. Werden Kreditinstitute in der Rechtsform einer AG betrieben, so müssen sie den Jahres- und Konzernabschluß im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichen. Die in § 65 BWG vorgesehenen alternativen Veröffentlichungsmöglichkeiten gelten nur für Kreditinstitute, die in einer anderen Rechtsform betrieben werden.
OGH 22. 8. 1995, 6 Ob 4/95