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Ist das Kreditinstitut eine AG, so ist § 18 AktG anzuwenden.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 1996/545ÖBA 1996, 317 Heft 4 v. 1.4.1996

§ 65 BWG; § 18 AktG; §§ 10, 227 HGB. Werden Kreditinstitute in der Rechtsform einer AG betrieben, so müssen sie den Jahres- und Konzernabschluß im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlichen. Die in § 65 BWG vorgesehenen alternativen Veröffentlichungsmöglichkeiten gelten nur für Kreditinstitute, die in einer anderen Rechtsform betrieben werden.

OGH 22. 8. 1995, 6 Ob 4/95

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