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Haftung der Bank bei Bestätigung der freien Verfügung über Bareinlagen (§ 10 Abs 3 GmbHG)

AufsätzeHelmut KoziolÖBA 1996, 272 Heft 4 v. 1.4.1996

Bei Anmeldung einer GmbH 11 Für Aktiengesellschaften siehe die entsprechende Bestimmung in § 29 Abs 1 AktG. ist durch Bestätigung eines Kreditinstituts nachzuweisen, daß die Geschäftsführer in der Verfügung über den eingezahlten Betrag nicht beschränkt sind. Gleiches gilt bei Erhöhung des Stammkapitals. Sowohl der genaue Gegenstand der Bestätigung als auch wesentliche Fragen der Haftung der Bank bei deren Unrichtigkeit sind umstritten. Der folgende Beitrag versucht, eine Lösung zu finden, die den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Grundsätzen entspricht.

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