Im Jahr 1995 wurde nicht nur eine neuerliche Revision des Bankengesetzes innerhalb Jahresfrist vorgenommen, es erfolgten auch neue Vorschriften zur Rechnungslegung, zu den Eigenmitteln für Kreditrisiken und zu Klumpenrisiken. Das neue Börsen- und Effektenhandelsgesetz wird nach Fertigstellung der Vollziehungsverordnungen in Kraft gesetzt werden. Der vorliegende Beitrag gibt nicht nur einen Überblick über die Neuerungen in der Rechtssetzung, sondern bespricht auch die wichtigsten Entscheidungen des Schweizer Bundesgerichts zum Bankrecht.