Das Amtshaftungsgesetz (AHG) ordnet an, daß der Staat für Schäden Ersatz zu leisten hat, die eines seiner Organe durch rechtswidrig-schuldhaftes hoheitliches Verhalten verursacht hat. Der OGH hat auf dieser Grundlage nun erstmals eine Haftung des Bundes für Fehlverhalten der Nationalbank bejaht. Konkret ging es um einen Bescheid, mit dem die Nationalbank einer Bank die Ermächtigung zum Devisenhandel verweigert hatte. Der OGH spricht der Bank insbesondere Ersatz für jene Vorteile zu, die ihr durch das Fehlen der Ermächtigung entgangen sind (entgangener Gewinn). Rebhahn analysiert die Argumentation des OGH zu den verschiedenen Anspruchsvoraussetzungen und vertritt teilweise eine andere Auffassung als die Judikatur.