Das Beihilferecht des EGV verbietet jede Art staatlicher Unterstützungen privater Unternehmen. Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, ob dieses Verbot auch Haftungen beeinträchtigt, welche die öffentliche Hand gegenüber Banken für Kredite an private Unternehmen übernommen hat.
Stichwörter: Beihilfeverbot, staatliche Bürgschaften, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz