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Zur Unanfechtbarkeit von Zug-um-Zug-Leistungen bei Dauerschuldverhältnissen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHerbert FinkÖBA 1996/525ÖBA 1996, 78 Heft 1 v. 1.1.1996

§ 31 KO. Aus dem Zweck des Anfechtungstatbestandes des § 31 Abs 1 Z 2 Fall 1 KO ergibt sich, daß er nicht auf Fälle anzuwenden ist, in denen der befriedigte Gläubiger im Deckungszeitpunkt seine eigene Leistung noch nicht erbracht, sondern die im Zug-um-Zug-Prinzip liegende Sicherheit gewahrt hat. Zur Unanfechtbarkeit des im Rahmen eines Dauerschuldverhältnisses für eine bestimmte Periode zu zahlenden Entgelts für die Gebrauchsüberlassung.

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