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Unwirksamkeit einer durch Telefax übermittelten Bürgschaftserklärung.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenPeter RummelÖBA 1996/524ÖBA 1996, 73 Heft 1 v. 1.1.1996

§§ 886, 1346, 1380 ABGB. § 350 HGB. Eine durch Telefax übermittelte Bürgschaftserklärung ist auch dann unwirksam, wenn die der Fernkopie als Grundlage dienende Urkunde die eigenhändige Unterschrift des Erklärenden trägt. Gemäß § 886 Satz 3 ABGB ist nur bedeutsam, was im Geschäftsverkehr allgemein üblich ist. Ein Anerkenntnis liegt nur vor, wenn eine Partei durch einseitiges Nachgeben das von ihr bezweifelte Recht im vollen Umfang zugesteht.

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