Die im deutschen Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) festgelegten Verhaltensregeln verpflichten die Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die Interessen ihrer Kunden zu wahren. Sie dürfen daher Anleger bei der Anlageberatung und Vermögensverwaltung nicht übervorteilen, etwa indem sie diese durch "Vorlaufen" (Front-running) und Kursmanipulationstechniken (wie etwa Scalping) schädigen. Ebenfalls verboten ist die Plünderung von Anlagekonten durch übermäßige Umschichtungen des Depots (Churning).