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Haftung des Mitschuldners, der als Vertreter des Hauptschuldners durch Kontoüberziehung den Kredit ausweitet.

RechtsprechungenZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ-Prof Dr Helmut KoziolÖBA 1995/504ÖBA 1995, 718 Heft 9 v. 1.9.1995

§§ 896, 914 ABGB

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