vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Neue Aussichten für Bankreformgesetzgebung in den USA

AufsätzeDr. Michael GrusonÖBA 1995, 306 Heft 4 v. 1.4.1995

Nach den Wahlen im Herbst 1994 hat die Republikanische Partei im Abgeordnetenhaus und im Senat die Mehrheit errungen, und der neue Vorsitzende des Bankausschusses des Abgeordnetenhauses (House Banking Committee), der republikanische Abgeordnete Jim Leach aus Iowa, hat sich die Aufhebung des § 20 des Glass-Steagall Act zum Ziel gesetzt. § 20 des Glass-Steagall Act verbietet jede gesellschaftsrechtliche Verbindung zwischen Banken, die das kurz- und mittelfristige Einlagen- und Kreditgeschäft betreiben, und Wertpapierhäusern, die hauptsächlich im Emissionsgeschäft tätig sind (principally engaged in securities underwriting). Mr. Leach hat einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht (HR 1062), dem er höchste Priorität einräumen will. In den letzten Jahren sind mindestens zwei Versuche, § 20 des Glass-Steagall Act aufzuheben, an John Dingell, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Energie und Wirtschaft (House Energy and Commerce Committee), gescheitert. Mr. Dingell vertrat erfolgreich die Auffassung, daß sein Ausschuß auch für den Glass-Steagall-Act zuständig sei. Neue Verfahrensvorschriften des Abgeordnetenhauses beschränken die Zuständigkeit des Ausschusses für Energie und Wirtschaft für Glass-Steagall Angelegenheiten: wenn ein vom Bankausschuß befürwortetes, den Glass-Steagall Act betreffendes Gesetz dem Ausschuß für Energie und Wirtschaft vorgelegt wird und von diesem nicht innerhalb einer bestimmten Frist bearbeitet wird, wird es automatisch dem Plenum des Abgeordnetenhauses zur Abstimmung vorgelegt. Diese neue Verfahrensvorschrift beschränkt die Möglichkeit des Ausschusses für Energie und Wirtschaft, einen Gesetzentwurf durch Verzögerung zu Fall zu bringen. Ferner ist seit den Wahlen der Demokrat Dingell nicht mehr der Vorsitzende des Ausschusses für Energie und Wirtschaft.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!