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Zum Erfordernis der Vorlage des Originalwechsels und zur Zulässigkeit der Vervollständigung eines Blankoakzepts nach mehr als 30 Jahren.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ-Prof Dr Helmut KoziolÖBA 1995/477ÖBA 1995, 227 Heft 3 v. 1.3.1995

Art 17 WG

§ 557 ZPO

Im "normalen" Wechselprozeß genügt die Vorlage einer Ablichtung des Wechsels nur dann nicht, wenn dessen Echtheit bestritten oder Weitergabe des Wechsels eingewendet wird. Die Vervollständigung eines Blankoakzepts aufgrund einer vor mehr als 30 Jahren abgegebenen Wechselverpflichtungserklärung widerspricht dann der Verkehrssitte, wenn ein Verfallstag gewählt wird, an dem die gesicherte Forderung bereits verjährt war. Forderungen aus einem Kreditvertrag verjähren in 30 Jahren ab Fälligkeit der Rückzahlung.

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