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Bei Erwerb risikoträchtiger Beteiligungen ist kein Einwendungsdurchgriff möglich. Zu den Aufklärungspflichten der Bank.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1995/473ÖBA 1995, 146 Heft 2 v. 1.2.1995

§§ 869, 871, 1295 ABGB

§ 18 KSchG

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