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Dem Remittenten steht ein Verwendungsanspruch gegen den nicht legitimierten Einzieher zu.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1995/471ÖBA 1995, 141 Heft 2 v. 1.2.1995

§§ 1041, 1431 ABGB

§ 46 IPRG

Art 16 WG

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