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Kostenersatz für einen Regierungskommissär.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenBearbeitet von RA Univ-Prof DDr H. René LaurerÖBA 1995/50ÖBA 1995, 70 Heft 1 v. 1.1.1995

§ 70 Abs 7 BWG

Der Kostenersatz für eine nach § 70 Abs 1 BWG bestellte Aufsichtsperson (Regierungskommissär) setzt voraus, daß die Bestellung rechtmäßig ist.

VwGH 27.9.1994, 94/17/0301

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