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Bei Finanzierung risikoträchtiger Beteiligungen ist der Einwendungsdurchgriff abzulehnen, solange sich die Bank auf ihre Rolle als Finanzierer beschränkt.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Peter ApathyÖBA 1995/466ÖBA 1995, 51 Heft 1 v. 1.1.1995

§ 18 KSchG

§ 901 ABGB

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