Ab 1. 1. 1995 müssen alle übergeordneten Kreditinstitute einer Kreditinstitutsgruppe einen Konzernabschluß erstellen. Neben der Konzernbilanz und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist der Konzernanhang Bestandteil des Konzernabschlusses. Der Autor hat bereits in einem früheren Beitrag in ÖBA 1994 zum Inhalt und zur Veröffentlichung des Anhanges von Einzelabschlüssen Stellung genommen und mit tabellarischen Darstellungen der Bankpraxis ein Hilfsmittel als Führer durch den Dschungel der unübersichtlichen Rechtslage in die Hand gegeben. Leider ist die Situation für den Konzernanhang noch verworrener. Das hat den Autor veranlaßt, als Ergänzung und Erweiterung zu seinem ersten Beitrag auch für den Konzernanhang einen Wegweiser für den leidgeprüften Rechtsanwender zur Verfügung zu stellen.