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Ungültigkeit eines Kreditvertrages wegen Gläubigerbegünstigung gemäß § 150 Abs 5 KO.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ-Prof Dr Helmut KoziolÖBA 1995/509ÖBA 1995, 808 Heft 10 v. 1.10.1995

§§ 869, 983 ABGB

§ 150 KO

Als Konsensualvertrag kommt der Kreditvertrag mit Willenseinigung zustande. Ernstlichkeit der Erklärung der Kreditnehmerin trotz ihres Hinweises auf ihre schlechte Einkommens- und Vermögenslage. Räumt der Konkursgläubiger vor Abschluß des Zwangsausgleichs einem Dritten Kredit zwecks Übernahme der Verbindlichkeit des Gemeinschuldners ein, so ist der Kreditvertrag gemäß § 150 Abs 5 Satz 1 KO ungültig. Die Ungültigkeit ist von Amts wegen zu berücksichtigen.

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