Im Heft 9/1995, 712, wurde bei der OGH-Entscheidung Nr. 503 die Geschäftszahl aus Versehen unvollständig wiedergegeben: Es handelt sich dabei um die E des OGH v 9.3.1995, 15 Os 126, 127/94. Wir ersuchen um Richtigstellung und danken für Ihr Verständnis.
Die Redaktion