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Eigenmittelunterlegungspflicht von Pensions- und Wertpapierleihgeschäften**Dieser Beitrag ist meinem verehrten akademischen Lehrer, Herrn o. Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Gassner, mit herzlichen Glückwünschen zum 50. Geburtstag gewidmet.

AufsätzeMMag. Dr. Philip GöthÖBA 1994, 265 Heft 4 v. 1.4.1994

Pensions- und Wertpapierleihgeschöfte bilden international einen wichtigen Faktor im Rahmen des Kapitalmarktes ("REPO"-Geschäft, "securities lending"). In Österreich ist der Markt für die beiden Geschäftsarten, bei denen jeweils die zeitweise Übertragung des Eigentums an Wertpapieren an einen Dritten im Mittelpunkt steht, bisher noch nicht besonders liquide. Es ist jedoch zu erwarten, daß zumindest das Wertpapierleihgeschäft nach dem SteuerreformG 1993 [1][1]BGBl 1993/818., mit dem die BUSt für die Wertpapierleihe beseitigt wurde [2][2]Vgl § 27 KVG nF sowie Göth, ÖTOB-Ticker Januar 1994, 15., in Hinkunft stärker als bisher betrieben wird. Für Kreditinstitute ist dabei (unter anderem) die Eigenmittelunterlegungspflicht nach § 22 BWG von Interesse, da diese als Kostenfaktor aufgefaßt werden kann. Der Autor gibt einen Überblick über die diesbezüglich zu beachtenden Regelungen des BWG.

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