vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Haftung des Bürgen bei Laufzeitverlängerung des Kredits.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/429ÖBA 1994, 239 Heft 3 v. 1.3.1994

§§ 864a, 1353 ABGB

Die Klausel, wonach dem Bürgen aus der ohne seine Beiziehung erfolgten Verlängerung des besicherten Kredits keine Einwendung zusteht, ist nicht überraschend. Das auf unbestimmte Zeit eingegangene Bürgschaftsverhältnis kann der Bürge nach angemessener Dauer aufkündigen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!