Seit 1. Oktober 1993 gibt es in Österreich mit dem neugefaßten § 165 StGB und dem neuen § 278a Abs 2 StGB zwei Delikte, die erstmals gezielt Geldwäscherei unter Strafe stellen. Der vorliegende Beitrag erläutert die neuen Delikte und nimmt zu konkreten Fragen Stellung, die gerade auch im Bankenbereich bereits aufgetaucht sind.
Stichwörter: Geldwäscherei, organisierte Kriminalität, Straftatbestand, Bankwesengesetz, Anzeigepflicht.