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Die Prozeßkosten des Absonderungsberechtigten sind nicht aus der Konkursmasse zu decken.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenUniv.-Doz. Dr. Michael BydlinskiÖBA 1994/423ÖBA 1994, 70 Heft 1 v. 1.1.1994

§§ 46, 49 KO

§ 14 GBG

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