Nach dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichtshofes war der Weg für die Ratifizierung des Vertrags über die Europäische Union frei. Mit 1. 11. 1993 ist der Vertrag in Kraft getreten, der unter anderem die Errichtung einer Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) nach einem Dreistufenfahrplan vorsieht. Die Stufe II dieses Prozesses hat am 1. 1. 1994 begonnen. Mit der Stufe II ergeben sich grundlegende Änderungen in der europäischen Währungsverfassung, die ihren sichtbarsten Ausdruck in der Gründung des Europäischen Währungsinstituts (EWI) finden. Die Autoren geben einen Überblick über die wichtigsten damit verbundenen institutionellen und rechtlichen Änderungen und ziehen erste Schlußfolgerungen für Österreich.