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Zur Pflicht der Bank, den Darlehensnehmer über die Risken der beabsichtigten Darlehensverwendung aufzuklären.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1994/457ÖBA 1994, 814 Heft 10 v. 1.10.1994

§ 3 IPRG

§§ 502, 510 ZPO

§ 276 BGB

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