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Auch Haftungserklärungen von Banken sind nach § 914 ABGB auszulegen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenBearbeitet von Univ.-Prof. Dr. Helmut KoziolÖBA 1993/404ÖBA 1993, 730 Heft 9 v. 1.9.1993

§§ 880a, 914 ABGB

Auch bei der Auslegung von Haftungserklärungen von Banken kommt der festgestellten Parteienabsicht besondere Bedeutung zu; eine rein am Wortlaut oder an den Gewohnheiten des Geschäftsverkehrs mit Banken orientierte Auslegung würde der Sache nicht gerecht.

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