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§ 8 Abs 2 und 3 des KMG, welche die Befugnis zur Kontrolle von Prospekten nach KMG generell den Banken zuschreiben und die Wirtschaftsprüfer (bzw Wirtschaftsprüfungsgesellschaften) außer in Ausnahmefällen ausschließen, verstoßen gegen das Gleichheitsgebot und sind als verfassungswidrig aufzuheben.

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. DDr. H. René LaurerÖBA 1993/12ÖBA 1993, 494 Heft 6 v. 1.6.1993

Art 7 B-VG (Art 2 StGG), Art 140 Abs 1 B-VG, §§ 8 Abs 2 und 3 KMG, § 14 Z 2 KMG

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