Dem Problem der Fremdwährungshypothek in Italien wurde bisher nur relativ wenig Beachtung geschenkt. Die bisher geäußerten Meinungen reichen von der Zulässigkeit der Fremdwährungshypothek bis zu ihrer Unzulässigkeit. Als Mittelmeinung konnte jene ausgemacht werden, die sie bis zu dem in Lire angegebenen Maximalbetrag für zulässig hält. Unserer Meinung nach können die gegen die unbeschränkte Zulässigkeit der Fremdwährungshypothek vorgebrachten Einwände letztlich nicht überzeugen.