§§ 19, 20, 30, 31 KO
Zahlungen durch dritte Personen sind dann nicht anfechtbar, wenn sie nicht auf Kosten der Masse erfolgten. Eine vor Konkurseröffnung erfolgte Aufrechnung, die auch im Konkurs zulässig wäre, kann nicht angefochten werden.
OGH 27. 5. 1992, 2 Ob 582/91