Zur Frage der Liquiditätsreservehaltung bei einem Zentralinstitut und den damit verbundenen verfassungsrechtlichen Problemen haben sich Heinz Mayer (in ÖBA 9/92 763 ff) sowie H. René Laurer (in ÖBA 10/92 859 ff) auseinandergesetzt. Auf die Replik von Mayer in ÖBA 1/93 folgt nun eine abschließende Bemerkung von Laurer.